Die usic-Stiftung übernimmt die Mehrkosten, die durch das Einarbeiten des neuen Büros entstehen.
Zudem entlastet sie den Auftraggeber von der Suche eines geeigneten Ersatzbüros.
Die interne Vereinbarung zwischen dem usic-Büro und der usic-Stiftung stellt sicher, dass das usic-Büro nur Honorar entsprechend seinen Leistungen bezieht. Das mit der Vollendung beauftragte Büro kann daher für seine Leistungen das normale vertraglich vereinbarte Honorar beziehen. Die usic-Stiftung übernimmt die Mehrkosten.
Die Garantieerklärung wird dem usic-Büro gegen eine Prämie von 3‰ des Honorars (Minimalprämie
CHF 300.-- pro Auftrag) abgegeben.
Die usic-Stiftung stellt diese Realerfüllungsgarantie nur usic-versicherten Unternehmen aus. Planer-
arbeitsgemeinschaften können die Realerfüllungsgarantie in Anspruch nehmen, wenn die daran betei-
ligten usic-Büros einen Leistungsanteil von mehr als 50% haben.
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